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Krankenfahrt & Kostenübernahme

Wann die Krankenkasse Fahrkosten übernehmen kann, wann eine Verordnung nötig ist und was bei Pflegegrad oder Merkzeichen gilt.

Stand dieses Beitrags20.08.2026
Quellen dieses Beitrags3 offizielle Quelle(n)
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Das Wichtigste

  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen übernommen.
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H können medizinisch notwendige ambulante Fahrten mit ärztlicher Verordnung ohne vorherige Einzelgenehmigung möglich sein. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt sein.
  • Auch ohne Pflegegrad oder Merkzeichen können Fahrten in besonderen Einzelfällen genehmigungsfähig sein. Entscheidend sind die konkrete Mobilitätsbeeinträchtigung, die Art/Dauer der Behandlung und die medizinische Notwendigkeit.
  • Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
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Was Sie jetzt tun können

  1. Vor der Fahrt klären, ob eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung vorliegt.
  2. Bei unklarer Genehmigung direkt die Krankenkasse fragen und Verordnung/Genehmigung aufbewahren.
  3. Kein Pflegegrad und Rollstuhl? Nicht pauschal abweisen lassen: den Bereich „Rollstuhl, aber kein Pflegegrad“ nutzen und bei ambulanten Fahrten die notwendige Vorab-Genehmigung prüfen.
  4. Erst danach das geeignete Beförderungsmittel organisieren. Medizinische Notwendigkeit und Art der Beförderung entscheidet die verordnende Stelle.
Wichtig

TiXA ist ein Mietwagen-/Krankenfahrdienst und kein Rettungsdienst. Bei akuten medizinischen Notfällen gilt 112.

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Offizielle Quellen

Für verbindliche Details bitte die Originalquelle prüfen:

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