Stand dieses Beitrags20.08.2026
Quellen dieses Beitrags3 offizielle Quelle(n)
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Das Wichtigste
- Die möglichen Leistungen hängen unter anderem vom Pflegegrad, der Wohnsituation und davon ab, wer die Pflege übernimmt.
- Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können bei Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich auch kombiniert werden.
- Zusätzlich können je nach Situation Entlastungsbetrag, Tages-/Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassung relevant sein.
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Was Sie jetzt tun können
- Pflegegrad und aktuelle Versorgungsform notieren.
- Mit der Pflegekasse eine Pflegeberatung vereinbaren und alle nutzbaren Leistungsarten durchgehen.
- Nicht nur auf Pflegegeld schauen: häufig bleiben zweckgebundene Leistungen ungenutzt.
Wichtig
Leistungsbeträge können sich gesetzlich ändern. TiXA hilft kennzeichnet deshalb den Informationsstand und verlinkt die offiziellen Übersichten.
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Offizielle Quellen
Für verbindliche Details bitte die Originalquelle prüfen:
