Stand dieses Beitrags20.08.2026
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Das Wichtigste
- Rollstühle oder Gehhilfen können bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
- Nicht jedes Produkt und nicht jede Wunsch-Ausführung wird automatisch übernommen; Verordnung, Vertragspartner und Genehmigungsweg sind wichtig.
- Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel sind nicht dasselbe – je nach Zweck kann Pflege- oder Krankenkasse zuständig sein.
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Was Sie jetzt tun können
- Mit Arzt/Therapie klären, welche Funktion medizinisch erforderlich ist.
- Krankenkasse nach Vertragspartnern und Genehmigungsweg fragen, bevor privat gekauft wird.
- Bei Ablehnung schriftlichen Bescheid und Begründung anfordern bzw. prüfen.
Wichtig
Bei akutem Bedarf nach Krankenhausentlassung sollte das Entlassmanagement frühzeitig eingebunden werden.
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Offizielle Quellen
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