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Rollstuhl, Rollator & Hilfsmittel

Wer für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig sein kann und worauf bei Verordnung und Versorgung zu achten ist.

Stand dieses Beitrags20.08.2026
Quellen dieses Beitrags1 offizielle Quelle(n)
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Das Wichtigste

  • Rollstühle oder Gehhilfen können bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
  • Nicht jedes Produkt und nicht jede Wunsch-Ausführung wird automatisch übernommen; Verordnung, Vertragspartner und Genehmigungsweg sind wichtig.
  • Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel sind nicht dasselbe – je nach Zweck kann Pflege- oder Krankenkasse zuständig sein.
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Was Sie jetzt tun können

  1. Mit Arzt/Therapie klären, welche Funktion medizinisch erforderlich ist.
  2. Krankenkasse nach Vertragspartnern und Genehmigungsweg fragen, bevor privat gekauft wird.
  3. Bei Ablehnung schriftlichen Bescheid und Begründung anfordern bzw. prüfen.
Wichtig

Bei akutem Bedarf nach Krankenhausentlassung sollte das Entlassmanagement frühzeitig eingebunden werden.

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Offizielle Quellen

Für verbindliche Details bitte die Originalquelle prüfen:

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