Stand dieses Beitrags20.08.2026
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Das Wichtigste
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.
- Das ist rechtlich nicht dasselbe wie eine ärztlich verordnete Krankenfahrt zur Behandlung.
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Was Sie jetzt tun können
- Mit der Tagespflege klären, ob und wie die Beförderung organisiert wird.
- Pflegegrad und verfügbaren Leistungsrahmen mit der Pflegekasse prüfen.
- Krankenfahrt und Tagespflegebeförderung bei Rechnungen/Anträgen nicht miteinander vermischen.
Wichtig
Die konkrete Organisation und Abrechnung hängt von Einrichtung und Vertrag ab.
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Offizielle Quellen
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